Emanuel Wintermeyer
Turiya Yoga
Herbartstrasse,12
60316 Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-ID: DE323513637
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt).
1.2Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt. Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge werden, sofern im Einzelfall keine individuellen Regelungen getroffen werden, durch die vorliegenden AGB ergänzt.
2 Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Yogalehrer (im Folgenden „Veranstaltung“ oder „Yoga Ausbildung“ genannt) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters und in den Geschäftsräumen des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.
3Leistungen des Veranstalters
3.1Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2Die Präsenzveranstaltungen finden in von dem Veranstalter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters auf seiner Website nichts anderes ergibt.
3.3 Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Video-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.4 Die Yoga Ausbildung ist ein Modulsystem bestehend aus 5 Modulen. Jedes Modul beinhaltet jeweils 100 Zeitstunden, welche innerhalb von zwei Jahren ab Anmeldung absolviert werden . Alle Module sind einzeln oder können alternativ als Gesamtpaket gebucht werden. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf. Nach 200 und 500 Zeitstunden finden jeweils eine praktische wie theoretische Prüfung statt. Ziel der Yoga Ausbildung ist die praktische und theoretische Vermittlung von Yoga. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung, erhält der Teilnehmer ein Yogalehrer-Zertifikat. Das Zertifikat bescheinigt dem Teilnehmer, welches Modul und welche Inhalte der Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und die Anzahl der geleisteten Stunden. Der Teilnehmer ist verpflichtet neben den Präsenz-Veranstaltungen, die Inhalte der Yoga Ausbildung im Rahmen eines Eigenstudiums nachzuarbeiten, um so sein Wissen zu vertiefen. Die Ausbildungszeiten und Ausbildungspausen werden am Ausbildungsort von den jeweiligen Yoga-Lehrern vorgegeben und können variieren. Die Abschlussprüfung eines Moduls kann einmal kostenlos wiederholt werden. Sofern der Teilnehmer auch die Wiederholungsprüfung nicht besteht, fallen für jede weitere Prüfung Kosten i.H.v. 119,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Sofern der Teilnehmer nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen möchte, kann dieser eine Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme an einem Modul und die Inhalte sowie die geleisteten Stunden erhalten.
3.5Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Veranstalter sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Veranstaltungsleiters für die ausgewählte Veranstaltung, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
3.6Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Dem Veranstalter steht es frei entsprechende Schwerpunkte im Rahmen der Ausbildung zu setzen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
4 Vertragsschluss Online
4.1 Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Veranstaltungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die auf der Website bzw. in den Geschäftsräumen des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen zu buchen.
4.2Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Anmeldeformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Anmeldeformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Anmeldeformular und durch Anklicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
4.3Der Veranstalter schickt dem Teilnehmer unmittelbar nach seiner Buchung eine automatische Bestätigungs-E-Mail zu, in welcher die Buchung des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird und die dieser über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Bestätigungs-E-Mail dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Teilnehmers beim Veranstalter eingegangen ist. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Buchung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
4.4 Der Veranstalter speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes.
4.5Den Vertragstext kann der Teilnehmer in seinem Nutzerkonto im System des Veranstalters einsehen, sofern der Teilnehmer vor Absendung der Buchung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Buchungsdaten werden im System des Veranstalters gespeichert und können vom Teilnehmer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden.
4.6Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Ferner können die Parteien einen Vertrag hinsichtlich der in den Geschäftsräumen angebotenen Dienstleistungen des Veranstalters bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile abschließen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden dem Teilnehmer bei Vertragsschluss ausgehändigt. Der Teilnehmer hat die Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingung durch Unterschrift zu bestätigen.
4.7Die Buchung der Yoga Ausbildung durch den Teilnehmer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zehn (10) Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
4.8Der Teilnehmer erhält ferner bei Vertragsschluss eine Studioordnung ausgehändigt. Mit seiner Unterschrift unter die Studioordnung erklärt dieser, dass er von der bestehenden Studioordnung Kenntnis erlangt hat und diese akzeptiert.
4.9 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.10Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
4.11Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Teilnehmer.
5Widerrufsrecht
5.1 Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
5.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, dieser erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Teilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Veranstalter vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter mein Widerrufsrecht verliere."
5.3 Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
5.4 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Emanuel Wintermeyer
Turiya Yoga
Herbartstrasse, 12
60316 Frankfurt am Main
E-Mail: info@turiyayoga.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*) Unzutreffendes streichen.6 Entgelt und Zahlungsbedingungen
6.1Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise.
6.2Ist der Teilnehmer Verbraucher, verstehen sich die Preise des Veranstalters in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Ist der Teilnehmer Unternehmer, verstehen sich die Preise des Veranstalters in EURO und sind Nettopreise zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.4 Das Teilnahmeentgelt kann entweder einmalig oder in Raten gezahlt werden.
6.5 Dem Teilnehmer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Teilnehmervertrag des Veranstalters angegeben:
6.5.1Im Falle einer Einmalzahlung des Teilnahmeentgelts kann der Teilnehmer dieses per Banküberweisung im Voraus zahlen. Das Teilnahmeentgelt ist spätestens fünfzehn (15) Tage vor Beginn der Yoga Ausbildung an den Veranstalter zu zahlen, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Teilnahmeentgelts auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.
6.5.2 Sofern zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart wurde, ist die monatliche Rate immer zum 1. oder 15. eines Kalendermonats fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Ist der Teilnehmer mit mehr als einer Rate im Verzug, wird der Gesamtbetrag in voller Höhe fällig.
6.5.3Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung wird das Teilnahmeentgelt innerhalb von sieben (7) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
6.5.4Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist das Entgelt nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nicht vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Veranstalters an den Teilnehmer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Veranstalter behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
6.6 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Veranstalter 3,00 € (in Worten: drei Euro) verlangen.
6.7 Für Teilnehmer die Unternehmer sind gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
6.9Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
7 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8Versäumnis von Modulen und Abbruch der Ausbildung
8.1Hat der Kursteilnehmer infolge von Krankheit oder Verletzung einzelne Kurseinheiten der Ausbildung versäumt, kann er diese innerhalb von 12 Monaten nachholen, soweit ein freier Platz in der entsprechenden Kurseinheit vorhanden ist. Der Kursteilnehmer hat eine entsprechende Umbuchung schriftlich anzufragen. Der Veranstalter berechnet hierfür eine Verwaltungspauschale in Höhe von 75,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte in der nachzuholenden Kurseinheit kein freier Platz für den Kursteilnehmer verfügbar sein, entstehen dem Kursteilnehmer Kosten in Höhe von brutto 90,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer für jeden zu wiederholenden Ausbildungstag.
8.2 Für den Fall, dass der Kursteilnehmer die Ausbildung nicht pünktlich antritt, einzelne Ausbildungstage versäumt oder die Ausbildung insgesamt abbricht, hat der Kursteilnehmer gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf Erstattung der anteilig verbleibenden Kosten. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
8.3Im Fall von Krankheit oder gesundheitlichen Beschwerden jeglicher Art darf die Ausbildung aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht vom Teilnehmer angetreten werden. Soweit der Kursteilnehmer während seiner Ausbildung Verletzungen und/oder gesundheitliche Beschwerden jeglicher Art erleidet, hat er die Möglichkeit die krankheitsbedingt ausgefallenen Kurseinheiten durch theoretisches Verfolgen des Unterrichts und zusätzliche schriftliche Arbeiten zu kompensieren. Dies gilt jedoch nur für maximal drei Tage eines Moduls.
9Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl von fünf (5) Teilnehmern nicht erreicht wird.
9.2 Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens fünfzehn (15) Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Teilnehmer gegenüber in Schrift- oder Textform (Brief oder per E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
9.3 Der Teilnehmer erhält das gezahlte Teilnahmeentgelt nach Sechs bis Acht wochen (6 bis 8 wochen) zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung aus dem Angebot des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
10 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10.1Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung, betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
10.2Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Absatz 1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
10.3 Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Teilnehmers über die Änderung der Veranstaltung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
11Rücktritt des Veranstalters
11.1Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
11.2In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
12 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie Verstöße gegen die in der Yoga-Schule geltende Studioordnung. In diesem Fall der Kündigung behält der Veranstalter den Anspruch auf die Ausbildungskosten. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
13Nutzungsrechte
13.1Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien.
13.2Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Veranstaltungs- und Lehrmaterialien bzw. die Aufzeichnung der Veranstaltungen oder Teile der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
13.3Veranstaltungs- und Lehrmaterialien dürfen von dem Teilnehmer nur zu privaten Zwecken genutzt werden.
14Haftung
14.1 Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.2Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
14.3 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
14.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
14.5 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
15Höhere Gewalt
15.1Der Veranstalter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
15.2Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
15.3 Der Veranstalter wird den Teilnehmer über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis setzen.
15.4Soweit eine Änderung der Zeit (= des Zeitraums der gebuchten Teilnehmermodule) nach Ziffer 10.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines in Ziffer 15.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründe erheblich sein sollte, hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer einen Ersatztermin für die jeweiligen Module zu nennen. Der Versanstalter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Teilnehmer mindesten zwei (2) Ersatztermine zu nennen, welche in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten oder kürzer nach dem ursprünglich vereinbarten Zeitraum zu liegen haben. Der Veranstalter verliert in den Fällen nach Ziffer 15.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Vergütungsanspruch und seinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nicht, wenn er dem Teilnehmer mindesten zwei (2) Ersatztermine gemäß dieser regelung nennt. Die Zahlungsansprüche des Veranstalters erlischen auch dann nicht, wenn dieser dem Teilnehmer die erforderlichen Ersattermine nach Ziffer 15.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschlägt, der Teilnehmer jedoch keinen dieser Termine wahrnimmt oder bestätigt. Sollten die Module auch zu den Ersatzterminen aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, erlöschen die Vergütungsansprüche des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Ziffer 15.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
16Verschwiegenheit und Datenschutz
16.1Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.
16.2Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Teilnehmers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der sich im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Veranstalters.
16.3Der Veranstalter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt.
16.4Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Teilnehmers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
16.5Der Teilnehmer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
16.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
16.7Der Veranstalter hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
17 Alternative Streitbeilegung
17.1Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
17.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/Universalschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
18Schlussbestimmungen
18.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
18.2Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters in Frankfurt am Main.
18.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters in Frankfurt am Main. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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